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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Durch Erteilung des Auftrages und/oder Inanspruchnahme unserer Tätigkeit erklärt sich der Auftraggeber/Interessent mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Die Annahme unseres Maklerdienstes oder unserer Angebotsangaben sowie die Verwertung der von uns gegebenen Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
  3. Grundsätzlich erhalten wir alle Informationen und Unterlagen vom Verkäufer. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen übernehmen wir keine Haftung. Ebenso haften wir nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und Unterlagen, die wir von öffentlichen Ämtern, Planungsbüros etc. erhalten.
  4. Unterlagen/Informationen, die aus eigenen Nachforschungen stammen, werden von uns als solche gesondert beschrieben und gut ersichtlich kenntlich gemacht. Die Haftung beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzlich erteilte Fehlinformationen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle unsere Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Gewollte oder ungewollte Weitergabe von Informationen und/oder Unterlagen ist unzulässig und zu unterbinden. Wird einem Dritten trotzdem dadurch ein Geschäftsabschluss ermöglicht, hat der Auftraggeber an uns die unter §10 aufgeführte Maklerprovision zu bezahlen.
  6. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer/Interessent) und/oder Besichtigung eines Objektes ohne Beisein einer der Mitarbeiter der Fa. Weitl GSW Schlierseer Immobilien GmbH bedarf in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. Ist eine direkte Kontaktaufnahme vereinbart worden, sind wir über das Verhandlungsergebnis und deren Inhalt unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
  7. Wird dem Auftraggeber/Interessent ein von uns angebotenes Objekt später direkt über Dritte noch einmal angeboten, so ist er verpflichtet, seine Vorkenntnis geltend zu machen und die Dienste eines weiteren Vermittlers abzulehnen.
  8. Der Auftraggeber/Interessent kann sich uns gegenüber nur dann auf seine Vorkenntnis berufen, wenn er uns dieses unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen, per Einschreiben nachprüfbar mitteilt.
  9. Der Provisionsanspruch entsteht:
    Mit dem notariellen Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande kommenden Kauf-/Verkaufvertrages oder ähnlichen Vertrages entsteht die folgende Nachweis- und/oder Vermittlungsprovision und ist am gleichen Tag verdient und fällig.
  10. Sofern keine anderen Provisionssätze ausgehandelt und schriftlich fixiert wurden, gilt:
    Bei Kaufobjekten/-verträgen: 3% zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. ges. Mwst. 19% - d.h. insgesamt 3,57%). Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zu Grunde gelegt.
  11. Beide Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, dass die Maklerklausel gemäß § 328 BGB mit der Angabe der Provision ein Bestandteil des Notarvertrages ist.
  12. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges Ersatzgeschäft zu Stande kommt.
  13. Wir können sowohl für die Käuferseite als auch für die Verkäuferseite (Doppeltätigkeit) entgeltlich tätig werden.
  14. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später wieder rückgängig gemacht wird, oder sich aus einem Grund, den nicht der Makler zu vertreten hat, als rechtsungültig erweisen sollte.
  15. Alle Angebote sind frei bleibend, Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten.
  16. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Miesbach.